SchKG – Schweizer Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz.
Das Schweizer Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) regelt die rechtlichen Verfahren zur Eintreibung offener Geldforderungen und zur Abwicklung von Konkursen. Es legt fest, wie Gläubiger in der Schweiz Betreibungen einleiten, Zahlungsbefehle zustellen und Pfändungen oder Konkursverfahren durchführen lassen können. Gleichzeitig schützt das SchKG die Rechte der Schuldner, z. B. durch das Existenzminimum oder das Rechtsvorschlagsrecht. Ziel des Gesetzes ist es, ein geregeltes, rechtssicheres Verfahren für Gläubiger und Schuldner zu gewährleisten und Streitigkeiten über Geldforderungen effizient zu klären.
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