Pfändung

Pfändung – Staatliche Beschlagnahme von Vermögen

Eine Pfändung ist ein Verfahren zur staatlichen Beschlagnahme von Vermögenswerten oder Einkommen eines Schuldners, um die Ansprüche von Gläubigern im Rahmen einer Zwangsvollstreckung zu befriedigen. In Deutschland wird sie durch Gerichtsvollzieher, in der Schweiz durch Betreibungsämter durchgeführt – jeweils auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels.

Dabei wird das Existenzminimum des Schuldners geschützt, beispielsweise durch Pfändungsfreigrenzen bei Gehalt oder geschützte Konten.

Wichtige Aspekte der Pfändung

1. Arten der Pfändung:

  • Kontopfändung
  • Lohn- oder Einkommenspfändung
  • Sachpfändung (Mobiliar, Fahrzeuge, sonstige Vermögenswerte)

2. Voraussetzungen:

  • Ein vollstreckbarer Titel, z. B. Urteil oder Vollstreckungsbescheid, ist zwingend.
  • In der Schweiz muss zusätzlich ein Fortsetzungsbegehren nach Ablauf der Rechtsvorschlagsfrist gestellt werden.

3. Schutzmaßnahmen:

  • Schweiz: Das Existenzminimum ist unpfändbar. Dabei werden Wohnkosten, Krankenkasse und Grundbedarf berücksichtigt (Art. 93 SchKG).

4. Unpfändbare Gegenstände:
Notwendige Haushaltsgegenstände, Arbeitsgeräte oder Haustiere sind in der Regel geschützt.

5. Ablauf in der Schweiz:

  • Das Betreibungsamt kündigt die Pfändung an.
  • Vermögenswerte werden in einer Pfändungsurkunde protokolliert.
  • Es darf nur so viel gepfändet werden, wie zur Begleichung der Forderung erforderlich ist.

6. Rechtsmittel:
Gegen eine Pfändung können Schuldner Beschwerde einlegen, wenn sie Fehler oder Verstöße gegen Schutzvorschriften feststellen.


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