Hier finden sie alle wichtigen Informationen rund um den Auszug aus dem Betreibungsregister. Muster eines Betreibungsregister Auszug
Was ist ein Betreibungsregisterauszug?
Als Nachweis dafür, dass man seine Rechnungen bezahlt und keine offenen Schulden hat, wird häufig ein Betreibungsregisterauszug verlangt. Doch was verbirgt sich genau hinter diesem Dokument? Wir erklären es hier.
Der Betreibungsregisterauszug ist ein amtlicher Nachweis, der Informationen über laufende oder abgeschlossene Betreibungsverfahren in der Schweiz enthält. Solche Verfahren – auch Zwangsvollstreckungs- oder Inkassoverfahren genannt – werden eingeleitet, wenn eine Person oder ein Unternehmen ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt. Ziel des Verfahrens ist es, offene Forderungen des Gläubigers durch Zwangsvollstreckungsmassnahmen, etwa durch Pfändung von Vermögenswerten, einzutreiben.
Aus dem Betreibungsregisterauszug geht hervor, ob eine Person oder ein Unternehmen aktuell oder in der Vergangenheit (5 Jahre zurück) von Betreibungsverfahren betroffen war. Der Auszug enthält unter anderem Angaben zum Schuldner und zum Gläubiger, zur Höhe der Forderung sowie zum Verlauf und zum aktuellen Stand des Verfahrens. Häufig wird dieses Dokument von Vermietern, Banken, Arbeitgebern oder anderen Institutionen verlangt, um die finanzielle Zuverlässigkeit (Bonität) einer Person oder eines Unternehmens zu beurteilen.
Wer kann einen Auszug bestellen?
Sie haben die Möglichkeit, einen Betreibungsregisterauszug über sich selbst oder über eine andere Person/Firma zu beantragen.
- Für die Bestellung Ihres eigenen Betreibungsregisterauszugs ist eine Kopie eines gültigen Identitätsausweises erforderlich.
- Möchten Sie einen Registerauszug über eine andere Person (nicht Schuldner) erhalten, benötigen Sie eine von dieser Person unterzeichnete Vollmacht sowie ihren Identitätsausweises.
- In bestimmten Fällen kann ein Betreibungsregisterauszug über eine andere Person auch ohne deren Wissen bestellt werden. Voraussetzung ist, dass Sie ein besonderes Interesse am Erhalt des Auszugs glaubhaft machen können. Ein solches Interesse liegt beispielsweise vor, wenn Sie beabsichtigen, der betreffenden Person eine Wohnung zu vermieten oder ihr Geld zu leihen. In diesem Fall sind dem Gesuch ein entsprechender Nachweis des Interesses (z. B. ein Miet- oder Kaufvorvertrag) sowie eine Kopie eines Identitätsausweises beizulegen.
Wo kann man einen Betreibungsregisterauszug bestellen?
Ein Auszug aus dem Betreibungsregister kann beim zuständigen Betreibungsamt (auch Betreibungs- und Konkursamt genannt) beantragt werden.
Zuständig ist jeweils das Amt am Wohnort einer Person oder am Sitz eines Unternehmens. In der Regel ist eine persönliche Beantragung vor Ort möglich, teilweise kann der Auszug auch online über die Website des jeweiligen Betreibungsamts bestellt werden.
Ihren Betreibungsregisterauszug erhalten Sie direkt beim Betreibungsamt ihrer Gemeinde oder bequem von zu Hause aus unter:
EasyGov.swiss – Betreibungsregisterauszug oder direkt beim Betreibungsamt Ihrer Gemeinde.
Kosten eines Betreibungsauszuges sind 17 CHF plus Porto bei Postversand.
Wichtige Anmerkung!
Im Internet gibt es viele Portal die ihnen einen Betreibungsauszug zustellen können. Diese Portale verlangen aber eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr (meist 10-13 Fr). Bestellen Sie ihren Auszug nur direkt beim ihrem Betreibungsamt oder über die offizielle Webseite EasyGov.swiss des Bundes!
