Was muss auf einem Betreibungsregisterauszug stehen? Alles rund um den Auszug aus dem Betreibungsregister finden Sie hier.
Oben links ist die Adresse des Amtes das den Auszug aus dem Betreibungsregister ertellt hat, rechts der Name und die Adresse der Person/Firma über die der Auszug erstellt wurde.
Im Auszug muss das Geschlecht, der Name, die Adresse und das Geburtsdatum stehen.
Die Anzahl an Seiten die der Auszug umfasst. Ein „sauberer Auszug“ hat nur eine Seite!
Wenn mehrere Seiten vorhanden sein sollten stehen auf der zweiten Seite die Betreibungen, der Gläubiger, der Status (ZB für eingeleitete Betreibung, RV für Rechtsvorschlag, Z für Zahlung und X für Verlustschein) und die Höhe der Forderung.
Wichtige Infos zu Fälschungen. Es kommt vor, dass Auszüge gefälscht werden, d.h nach dem Satz „Anzahl Seiten dieser Betreibungsauskunft“ und unten rechts 1/1 die wirkliche Seitenzahl durch eine 1, 1/1 ersetzt wird!
Der Satz „an der angegebenen Adresse keine Betreibungen oder Verlustscheine registriert sind“ ist sehr wichtig!
Wenn die Person erst kürzlich in diesen Betreibungskreis gezogen ist kann der Auszug leer sein obwohl er am alten Ort viele Betreibungen hatte!
Man beachte das Zuzugsdatum unter dem Text „Rechtliche Hinweise“!
Es ist also zu prüfen wann die Person in diese Adresse gezogen ist und allenfalls einen zweiten oder dritten Auszug der alten Wohnadresse zu verlangen!

