Betreibungsbegehren – Gebühren
Die Kosten für den Erlass des Zahlungsbefehls umfassen dessen Ausstellung, die doppelte Ausfertigung, die Eintragung im Register sowie die Zustellung an den Schuldner. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Betrag der betriebenen Forderung und setzt sich wie folgt zusammen:
| Höhe der Forderung | Gebühr (inkl. Posttaxen) |
|---|---|
| bis CHF 100.00 | CHF 21.00 |
| über CHF 100.00 bis CHF 500.00 | CHF 34.00 |
| über CHF 500.00 bis CHF 1’000.00 | CHF 54.00 |
| über CHF 1’000.00 bis CHF 10’000.00 | CHF 74.00 |
| über CHF 10’000.00 bis CHF 100’000.00 | CHF 104.00 |
| über CHF 100’000.00 bis CHF 1’000’000.00 | CHF 204.00 |
| über CHF 1’000’000.00 | CHF 414.00 |
Die genannten Gebühren verstehen sich inklusive der jeweils geltenden Zustelltaxe für Betreibungsurkunden durch die Post. Erfolgt die Zustellung durch das Betreibungsamt selbst, wird diese Taxe entsprechend ersetzt. Ebenfalls inbegriffen sind die Portokosten für die eingeschriebene Rücksendung der Betreibungsurkunden an den Gläubiger.
Für jede zusätzliche doppelte Ausfertigung – beispielsweise für einen Dritteigentümer oder für den Ehepartner bei einer Familienwohnung im Rahmen einer Grundpfandbetreibung – wird eine Gebühr in Höhe der Hälfte der oben aufgeführten Beträge erhoben.
